KIT | EU-Richtlinie 2024/1275: Anforderungen an Ihr Unternehmen
Struktur schafft Zukunftsfähigkeit
Die neue EU-Richtlinie 2024/1275 stellt Immobilienbetreiber vor erhebliche Herausforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und rechtskonforme Bewirtschaftung von eigengenutzten Immobilien und Renditeobjekten.
So oder ähnlich macht der Gesetzgeber „Werbung“ mit neuen Verordnungen, die bis März 2026 ins deutsche Recht überführt werden müssen.
Wir sind jedoch überzeugt, dass mit der richtigen Anwendung jeglicher Regulatorik sowohl das Ziel der Treibhausgasemissionsverringerung als auch zügige und adäquate Amortiosationszeiten mit einem wirtschaftlichen Vorteil für Sie erreicht werden – und das sogar relativ kurzfristig.
Getreu dem Motto: Was heute gefördert wird, wird morgen gefordert ist auch diese Anpassung eine Chance.
Bevor das nächste Gesetz wieder als regulatorischer Hammer angesehen wird, stellen wir Ihnen kurz die wesentlichen Änderungen vor und zeigen Ihnen, wie man smart die notwendigen Bedingungen erfüllt und diese als strategischen Vorteil nutzt:
Für alle Gebäude sind Renovierungspässe zu erstellen, die genaue Fahrpläne enthalten. In diesen sind unter anderem Ziele und Maßnahmen zu definieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erreichen.
Neubauten als Nullemissionsgebäude konzipieren
- Für Gebäude mit einer Fläche unter 1000 m² ab 2028
- Für Gebäude mit einer Fläche über 1000 m² ab 01.01.2030
- Lebenszyklus-Treibhauspotenzialanalyse muss durchgeführt werden
- Veröffentlichungspflicht des Renovierungspasses
Solarenergiepflicht
- Gilt für neue Nichtwohngebäude ab 31.12.2026
- Gilt für neue Wohngebäude ab 31.12.2029
- Bereits vorhandene Nichtwohngebäude mit einer Fläche ab 500 m² müssen bis 31.12.2027 mit Solaranlagen ausgestattet werden
- Neue überdachte Parkplätze müssen bis 31.12.2029 ausgerüstet werden
Im Fokus stehen Digitalisierung der Immobilien durch automatisierte Verbrauchsdatenerfassung sowie Aktorik und Sensorik im Bereich der Gebäudeleittechnik, Lüft-, Heiz- und Klimaautomation.
Energieeffizienz von Gebäuden
- Große Nichtwohngebäude >290 kW müssen bis 31. Dezember 2024, oder bei mind. 70 kW bis 31. Dezember 2029, automatische Steuerungen für Technik und Beleuchtung haben
- Heizungs-, Klima- und Lüftungssysteme müssen erneuert und hydraulisch abgeglichen werden
- Neue und renovierte Nichtwohngebäude brauchen einen Ladepunkt für jeden fünften Parkplatz
- Bürogebäude müssen mindestens einen Ladepunkt für je zwei Stellplätze haben bei mindestens fünf Stellplätze
Effizienzstandards
- Pflicht für Immobilienbesitzer: alle zehn Jahre einen Ausweis über Gesamtenergieeffizienz erstellen lassen
- Anlagen mit mehr als 70kW Nennleistung müssen energetisch bewertet werden
- bei Nichteinhaltung: finanzielle Sanktionen
Energetische Sanierungen
- Förderung bei Reduzierung um mind. 60%, bei Gruppensanierungen Reduzierung um mind. 30% des Gesamtenergieverbrauchs
- Einführung Grüner Hypotheken und grüner Darlehen als Unterstützungsmaßnahme für anforderungskonforme Sanierungen und Baumaßnahmen
Sind Sie hier für Ihre Zukunft gut aufgestellt?
Auch in Ihrem Unternehmen können wir dazu beitragen, Kosten signifikant und nachhaltig zu senken und die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Gebäude- und Energieeffizienz mit wirtschaftlichem Nutzen umzusetzen.
Sprechen Sie uns gern an!