Bleileitungen in Trinkwasseranlagen
Betreiber und Eigentümer sind bereits seit Juni 2023 dazu verpflichtet, Bleileitungen in Immobilien zu entfernen oder stillzulegen.
Die Frist zur Umsetzung endet zum 12.01.2026 und gilt für alle betriebenen Wasserversorgungsanlagen im Sinne des §2 Nr. 2 der Trinkwasserverordnung.
Welche Pflichten müssen eingehalten werden?
- Eigentümer/Betreiber müssen ab 13.01.2026 ihre Dokumentations- und Nachweispflicht erfüllen
- sofortige Informationspflicht ggü. Nutzern und Mietern
- Pflichten müssen gemäß §17 Abs.1 TrinkwV erfüllt werden und basieren auf VDI6023 Blatt 2
Überschreitung der Werte:
- Anlage muss gesperrt werden
- Wasser darf nicht mehr als Trinkwasser abgegeben werden
- Gesundheitsamt informieren
Wann muss geprüft werden?
„Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei“
- wenn Bleirohre verbaut sind: jährliche Untersuchung bei einem Verbrauch >10 m³ Wasser/Tag (Großwasseranlagen)
- bei Unklarheiten: Materialanaylse oder Trinkwasseruntersuchung auf Blei, (Grenzwert 10 µg/l)
- gewerbliche Abgabe von Trinkwasser/Abgabe an die Öffentlichkeit
- Trinkwassererwärmung bei Großanlagen
- Nachweis von Bleianteilen im Trinkwasser
- Gebäude wurde vor 1973 erbaut
Hauptziel:
- Immobilienwerte schützen
- Bußgelder vermeiden
- gesetzliche Prüfungspflicht, weil gesundheitliche Relevanz besteht
Sind Sie hier für Ihre Zukunft gut aufgestellt?
Kennen Sie schon unser Leistungsspektrum zum Thema Betreiberverantwortung?
Auch in Ihrem Unternehmen können wir dazu beitragen, Kosten signifikant und nachhaltig zu senken und die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Gebäude- und Energieeffizienz mit wirtschaftlichem Nutzen umzusetzen.
Sprechen Sie uns gern an!