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Bleileitungen in Trinkwasseranlagen

Bleileitungen in Trinkwasseranlagen

Betreiber und Eigentümer sind bereits seit Juni 2023 dazu verpflichtet, Bleileitungen in Immobilien zu entfernen oder stillzulegen.
Die Frist zur Umsetzung endet zum 12.01.2026 und gilt für alle betriebenen Wasserversorgungsanlagen im Sinne des §2 Nr. 2 der Trinkwasserverordnung.

Welche Pflichten müssen eingehalten werden?

  • Eigentümer/Betreiber müssen ab 13.01.2026 ihre Dokumentations- und Nachweispflicht erfüllen
  • sofortige Informationspflicht ggü. Nutzern und Mietern
  • Pflichten müssen gemäß §17 Abs.1 TrinkwV erfüllt werden und basieren auf VDI6023 Blatt 2
Kosten für Prüfung des Bleigehaltes im Wasser trägt der Vermieter/Betreiber

 

Überschreitung der Werte:

  • Anlage muss gesperrt werden
  • Wasser darf nicht mehr als Trinkwasser abgegeben werden
  • Gesundheitsamt informieren

Wann muss geprüft werden?

„Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei“

  • wenn Bleirohre verbaut sind: jährliche Untersuchung bei einem Verbrauch >10 m³ Wasser/Tag (Großwasseranlagen)
  • bei Unklarheiten: Materialanaylse oder Trinkwasseruntersuchung auf Blei, (Grenzwert 10 µg/l)
  • gewerbliche Abgabe von Trinkwasser/Abgabe an die Öffentlichkeit
  • Trinkwassererwärmung bei Großanlagen
  • Nachweis von Bleianteilen im Trinkwasser
  • Gebäude wurde vor 1973 erbaut

 

Hauptziel:

  • Immobilienwerte schützen
  • Bußgelder vermeiden
  • gesetzliche Prüfungspflicht, weil gesundheitliche Relevanz besteht

 

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